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Tipps im Unfall-Fall

Wenn es doch einmal gekracht hat...

Für den unangenehmen Fall eines Unfalles haben wir ein paar Tipps für Sie parat, die Ihnen helfen können, die Situation souverän zu bewältigen. 

1. Sichern Sie sofort die Unfallstelle ab

Durch die rechtzeitige Absicherung schützen Sie sich und alle Unfallbeteiligten. Ein Warndreieck sollte ausserorts 100m vor dem Unfallort stehen. Legen Sie bitte eine Warnweste an, damit andere Fahrer Sie früher erkennen können.

2. Verlassen Sie keinesfalls den Unfallort

Das Verlassen des Unfallortes ohne Austausch der Unfalldaten könnte Ihnen als Fahrerflucht ausgelegt werden. Zusätzlich sollten Sie auf jeden Fall die Daten des Unfallgegners aufnehmen. Es empfiehlt sich immer, die Polizei hinzuzurufen. Räumen Sie aber die Fahrspur, wenn Sie den Verkehr unnötigerweise behindern.

3. Bemühen Sie sich sofort um Unfallzeugen

Ist ein Passant in der Nähe oder steht hinter Ihnen ein anderes Auto, dessen Fahrer den Unfall beobachtet hat? Bitten Sie die Unfallzeugen um Namen und Telefonnummer, besser noch, die Unfallzeugen bleiben vor Ort bis die Polizei eintrifft.

4. Das Unfallprotokoll

Notieren Sie auf einem Unfallprotokoll die wichtigen Fakten vom Unfallgeschehen. Ein Unfallprotokoll händigen wir Ihnen gern aus. Nach Möglichkeit schiessen Sie aussagekräftige Fotos. Lassen Sie die Unfallschilderung vom Unfallbeteiligten unterschreiben.

5. Die Schuldfrage

Unterschreiben Sie keinesfalls eine Abtretungserklärung bei einem Unfallhelfer. Sie nehmen vielleicht unnötigerweise Schuld auf sich. Lassen Sie die Schuldfrage durch die Versicherungen klären. Beanspruchen Sie im Zweifelsfall einen Verkehrsanwalt - eine Rechtsschutzversicherung ist generell empfehlenswert.

6. Die Versicherung

Setzen Sie sich bitte umgehend telefonisch oder schriftlich mit Ihrer eigenen und der gegnerischen Versicherung in Verbindung. Über den Zentralruf der Versicherer (Tel.: 0800 / 668 3663) erfahren Sie die Versicherungsgesellschaft des Unfallgegners.

7. Abschleppdienst

Wenn notwendig: Lassen Sie Ihr Fahrzeug in die Werkstatt Ihres Vertrauens schleppen. Sie haben immer die freie Wahl Ihrer Wunschwerkstatt, auch wenn die Versicherung eine fremde Werkstatt vorschlägt.

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