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Schadenssteuerung durch Versicherungen

Zentralverband Deutsches KraftfahrzeuggewerbeTatsache ist, dass der Geschädigte bei einem Unfall (Haftpflichtschaden) immer die freie Wahl der Werkstatt seines Vertrauens hat, gleich ob die Versicherung eine Werkstatt benennt oder nicht. Bestimmte Versicherungen jedoch bieten dem Kunden neuerdings Kasko-Policen an (betrifft Vollkasko-Schäden), bei denen sich der Kunde dazu verpflichtet, die von der Versicherung bestimmte Werkstatt aufzusuchen.

Karosserie-MeisterbetriebVerschiedene Versicherungen organisieren zunehmend ein Netz von so genannten Partnerbetrieben, in die sie verunfallte Fahrzeuge aktiv steuern. Diesen Betrieben wird mehr Umsatz versprochen, dem Autofahrer eine vereinfachte Abwicklung suggeriert. Realität ist aber immer öfter, dass die Rechte geschädigter Autofahrer beschnitten oder gänzlich gestrichen werden.

Den Schutz des Verbrauchers mahnte auch Dr. Eckhard Jung, Leiter der Rechtsabteilung des ADAC, an. Die Rechte des Unfallgeschädigten dürften nicht beeinträchtigt werden. Zwar unterstütze der Verband die Maßnahmen, die zu einer Kostenreduzierung im Bereich der Unfallregulierung führten. Diese dürften aber, so Jung, nicht einseitig zulasten des Geschädigten gehen.

Die Schadenregulierung, so ZDK-Geschäftsführer Ulrich Dilchert, dürfe weder zu Lasten der Wirtschaftlichkeit von Kfz-Unternehmen noch zum Nachteil des geschädigten Autofahrers durchgeführt werden. Die vom Kunden erwartete Reparaturqualität sei nicht zum Nulltarif zu haben. Wenn dies nicht akzeptiert werde, habe der Autofahrer beim Wiederverkauf des Fahrzeugs nochmals finanzielle Nachteile.

Quelle: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe